Liebe Familien der KGS Neufelder Straße,

am 31.01.2023 laufen die Coronaverordnungen für die Schulen aus. Nach fast drei Jahren voll Veränderungen und Einschränkungen werden wir ab Februar zum Normalbetrieb zurückkehren. Wir bedanken uns für Ihre viele Unterstützung und Kooperation.

Für die Schule wird es keine Sonderregelungen mehr geben, auch die rechtlichen Grundlagen für anlassbezogene Tests in der Schule fallen weg. Auch die Isolationspflicht bei einer Corona-Erkrankung entfällt, stattdessen wird das Tragen einer Maske „dringend empfohlen“. Sollten Sie weiter Schnelltests zum Überprüfen benötigen, können wir Ihnen diese bis zum Ende unserer Vorräte zur Verfügung stellen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit den Klassenleitungen auf.

In der Schule kann weiter freiwillig Maske getragen werden, ohne dass Lehrkräfte oder Lernende dies kommentieren oder kritisieren. Es bleibt eine freie Entscheidung.

In den Klassen gelten weiter allgemeingültige Hygieneregeln und wir lüften regelmäßig. „Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.

Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 SchulG). Dies hat das Ministerium für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal klargestellt.“

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-feller-wir-machen-unseren-schulen-einen-grossen-schritt-hin